Schwedisches Unternehmensrecht
Aktiebolag Die Kapitalgesellschaft im schwedischen Recht
Eine Kapitalgesellschaft (Aktiebolag) ist die Standardgesellschaftsform in Schweden. Sie erfordert Mindestanteile, einen Vorstand und löst Prüfpflichten bei bestimmten Schwellwerten aus.
Aktiebolag (AB) ist Schwedens Form der Kapitalgesellschaft, geregelt durch das schwedische Aktiengesetz (Aktiebolagslagen). Aktionäre haften beschränkt; die Schulden des Unternehmens sind von Privatvermögen getrennt. Dies ist die häufigste Gesellschaftsform für kommerzielle Unternehmen in Schweden, von Start-ups bis zu etablierten Betrieben.
Kerndefiniton und Struktur
Ein Aktiebolag ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen und eigener Haftung. Das Eigentum ist in Anteile aufgeteilt. Aktionäre investieren Kapital, haften aber nicht persönlich für die Verpflichtungen des Unternehmens. Das Unternehmen wird von einem Vorstand und gegebenenfalls einer Geschäftsführung geleitet.
Mindestkapital und Gründungsvoraussetzungen
Ab 2024 muss ein Aktiebolag ein Mindestanteilekapital von SEK 50.000 aufweisen. Dieses Kapital kann in Bargeld eingezahlt oder als Vermögenswerte eingebracht werden. Die Anteile müssen beim schwedischen Unternehmensregister (Bolagsverket) registriert werden, bevor das Unternehmen tätig werden kann. Die Gründung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.