Rechtsglossar
Datenverarbeitungsvereinbarungen verstehen
Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ist ein Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, der dokumentiert, wie personenbezogene Daten unter GDPR Artikel 28 verarbeitet werden.
Eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) ist ein rechtlich bindender Vertrag, der regelt, wie ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Diese Vereinbarung ist ein Eckpfeiler des Datenschutzrechts, insbesondere der GDPR. Sie stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter nur gemäß dokumentierter Anweisungen des Verantwortlichen handelt und hohe Datenschutzstandards einhält.