Rechtslexikon
Mediation in der Rechtspraxis verstehen
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Partei streitenden Parteien hilft, eine gegenseitig akzeptable Einigung zu erzielen. Es bietet eine Alternative zur Gerichtsbarkeit.
Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR). Sie nutzt eine neutrale dritte Partei, den Mediator, um die Kommunikation zwischen streitenden Parteien zu erleichtern. Das Verfahren soll ihnen helfen, eine freiwillige Einigung auszuhandeln und ihnen die direkte Kontrolle über das Ergebnis zu geben.
Wesentliche Merkmale der Mediation
Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren. Eine neutrale dritte Partei, der Mediator, unterstützt streitende Parteien, indem sie die Kommunikation erleichtert und ihnen hilft, Lösungsmöglichkeiten zu erkunden. Der Mediator trifft keine Entscheidung; die Parteien behalten die Kontrolle über die Lösung.
Anwendungen in der Rechtspraxis
Mediation ist in vielen Rechtsgebieten anwendbar, darunter Familienrecht, Handelsstreitigkeiten und Arbeitsangelegenheiten. In einigen Gerichtsbarkeiten können Gerichte Parteien ermutigen, vor Prozessbeginn eine Mediation zu versuchen, da dies Anwaltskosten senken und Beziehungen bewahren kann. In Mediation erzielte Einigungen sind bindend, sobald sie in einer schriftlichen Vereinbarung formalisiert werden.